G37 Bildschirmarbeitsplätze: Pflicht- oder Angebotsvorsorge? — Die Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge (G37) war früher verpflichtend – nach der ArbMedVV-Reform ist sie in aller Regel Angebotsvorsorge. Was das für Arbeitgeber praktisch bedeutet.
DGUV Vorschrift 1 und 2: Was Betriebe wirklich brauchen — DGUV V1 und V2 im Klartext: der Unterschied zwischen den allgemeinen Präventionsgrundsätzen und der konkreten Bestellpflicht für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.