Für viele Beschäftigte wie auch manche Arbeitgeber sieht ein Arztbesuch aus Anlass der Beschäftigung immer gleich aus. Rechtlich sind Eignungsuntersuchung und arbeitsmedizinische Vorsorge aber zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichem Zweck.
Vorsorge nach ArbMedVV dient ausschließlich dem Gesundheitsschutz der beschäftigten Person. Sie ist keine Einstellungsvoraussetzung und kein Eignungstest – der Arbeitgeber erhält lediglich die Bestätigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat, nicht aber medizinische Befunde oder eine Eignungsaussage.
Eignungsuntersuchungen prüfen dagegen, ob eine Person für eine bestimmte Tätigkeit oder Position gesundheitlich geeignet ist – etwa nach der Fahrerlaubnis-Verordnung für Berufskraftfahrer:innen oder in bestimmten Sicherheitsberufen. Hier erhält der Arbeitgeber eine Eignungsaussage (geeignet/nicht geeignet/eingeschränkt geeignet), aber ebenfalls keine Diagnosen.
Beide Untersuchungsarten können beim selben Termin anfallen, folgen aber unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, Fristen und Dokumentationspflichten. Eine Software für die betriebsärztliche Praxis sollte beide Vorgänge getrennt in der Akte führen können, statt sie in einer einzigen Vorsorgekartei zu vermischen.