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Für Beschäftigte: Ihr Termin, Ihre Daten

Wenn Ihr Arbeitgeber Prevomed einsetzt, buchen Sie Ihren Vorsorgetermin selbst und müssen dafür niemanden anrufen. Die häufigere Frage ist aber eine andere — und sie ist berechtigt: Was von diesem Termin bekommt eigentlich mein Arbeitgeber zu sehen? Die kurze Antwort: dass er stattgefunden hat. Sonst nichts.

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Woran es heute hakt

„Erfährt mein Chef, was dabei herauskam?"

Nein. Für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gilt die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB genauso wie für alle anderen Ärzte. An den Arbeitgeber geht ausschließlich die Bestätigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat — keine Diagnosen, keine Messwerte, keine Befunde.

„Kann ich einen Termin ablehnen?"

Das hängt vom Anlass ab. Bei der Angebotsvorsorge können Sie ablehnen; Ihr Arbeitgeber muss sie trotzdem angeboten haben, und die Ablehnung wird dokumentiert. Bei der Pflichtvorsorge ist die Teilnahme dagegen Voraussetzung für die Tätigkeit selbst. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, sagt Ihnen die Einladung.

„Wer kann meine Daten sonst noch sehen?"

Medizinische Inhalte liegen ausschließlich im Zugang der Ärztin oder des Arztes. Ihre Personalabteilung sieht ein Statusbild — steht eine Vorsorge an, hat sie stattgefunden, wurde sie abgelehnt. Diese Trennung ist technisch umgesetzt und nicht bloß eine interne Absprache.

„Wo liegen die Daten?"

Auf einem Server in Deutschland, in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum, verschlüsselt mit AES-256. Ihr Arbeitgeber bzw. die betreuende Praxis erhält dafür eine eigene, von anderen Kunden getrennte Instanz.

Was Prevomed daran ändert

Termin selbst wählen

Sie bekommen freigegebene Zeitfenster angezeigt und wählen daraus. Kein Anruf in der Praxis, keine Sammelliste über die Personalabteilung, keine Terminabsprache über Dritte.

Die Einladung nennt den Anlass

Aus ihr geht hervor, um welche Art von Vorsorge es geht — Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge. Davon hängt ab, ob eine Teilnahme erforderlich ist oder Ihnen freisteht.

Wunschvorsorge ist Ihr Recht

Wenn ein Gesundheitsschaden durch Ihre Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, können Sie von sich aus eine Vorsorge verlangen — auch dann, wenn weder Pflicht- noch Angebotsvorsorge vorgesehen ist.

Häufige Fragen

Bekommt mein Arbeitgeber das Ergebnis der Untersuchung?
Nein. Er erhält die Bescheinigung, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat. Diagnosen, Messwerte und Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nicht übermittelt. Etwas anderes gilt bei Eignungsuntersuchungen, die rechtlich eine andere Kategorie sind — dort erhält der Arbeitgeber eine Eignungsaussage, aber ebenfalls keine Diagnosen.
Muss ich zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehen?
Bei der Pflichtvorsorge ja — ohne sie dürfen Sie die betreffende Tätigkeit nicht ausüben. Bei der Angebotsvorsorge nein; Ihr Arbeitgeber muss sie anbieten, die Teilnahme steht Ihnen frei, und Ihre Ablehnung wird dokumentiert, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf.
Kann meine Personalabteilung sehen, dass ich abgelehnt habe?
Ja, denn genau das ist der Nachweis, den der Arbeitgeber führen muss: dass die Vorsorge angeboten wurde. Sichtbar ist die Tatsache der Ablehnung — nicht Ihre Gründe und keine medizinischen Angaben.
Ich habe keinen Zugang zu Prevomed bekommen. An wen wende ich mich?
An Ihre Personalabteilung oder an die betreuende betriebsärztliche Praxis. Prevomed ist die Software, die Ihr Arbeitgeber bzw. Ihr Betriebsarzt einsetzt — Zugänge vergeben wir nicht direkt an Beschäftigte.

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