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ArbMedVV-Compliance, die einem Audit standhält — ohne Excel-Liste in der Personalabteilung

Die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge trifft den Arbeitgeber, nicht den Betriebsarzt. Bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde muss das Unternehmen nachweisen, dass Pflichtvorsorgen vor Tätigkeitsaufnahme stattgefunden haben und Angebotsvorsorgen tatsächlich angeboten wurden. Prevomed gibt der Personalabteilung genau diesen Nachweis — und zwar ohne dass eine einzige medizinische Information in HR-Hand landet.

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Woran es heute hakt

Der Nachweis liegt beim Arbeitgeber, die Daten beim Arzt

Das ist die Kernschwierigkeit: Haften muss das Unternehmen, dokumentiert wird beim Betriebsarzt. In der Praxis führt HR deshalb eine eigene Schattenliste in Excel — die nie ganz aktuell ist und im Prüfungsfall genau deshalb wertlos wird.

Eine Excel-Liste mit Gesundheitsbezug ist ein DSGVO-Problem

Sobald in einer HR-Tabelle steht, wer welche Vorsorge wann hatte, wird sie schnell zu einer Sammlung von Daten nach Art. 9 DSGVO — verteilt per E-Mail, gespeichert auf Laufwerken, zugänglich für Personen, die sie nicht sehen dürften. Der Versuch, Compliance herzustellen, erzeugt dabei ein zweites Rechtsproblem.

Fristen fallen erst auf, wenn sie abgelaufen sind

Nachuntersuchungsintervalle unterscheiden sich je Tätigkeit und Anlass. Ohne automatische Überwachung merkt niemand, dass eine Frist näher rückt — sondern erst, dass sie vorbei ist. Bei Pflichtvorsorge bedeutet das: Die betroffene Person hätte in dieser Zeit nicht arbeiten dürfen.

Bei Onboarding und Stellenwechsel entstehen die Lücken

Neue Beschäftigte, Abteilungswechsel, veränderte Gefährdungen — jede dieser Bewegungen kann eine neue Vorsorgepflicht auslösen. Wenn Personalstammdaten und Vorsorgekartei getrennt geführt werden, entstehen genau hier die Lücken, die später niemand mehr rekonstruieren kann.

Was Prevomed daran ändert

Ein Statusbild, das immer stimmt

Das rollenbasierte Unternehmens-Portal zeigt je Beschäftigtem, welche Vorsorge ansteht, welche stattgefunden hat und welche abgelehnt wurde — direkt aus der Dokumentation des Betriebsarztes, ohne dass jemand etwas überträgt. Die Schattenliste in Excel wird überflüssig.

HR sieht den Status, nie den Befund

Diese Trennung ist in der Architektur verankert, nicht als Einstellung hinterlegt: Medizinische Befunde liegen ausschließlich im Arzt-Portal. Die Personalabteilung sieht, ob eine Pflicht erfüllt ist — nicht, was dabei herauskam. Damit erfüllt ihr die Nachweispflicht, ohne Gesundheitsdaten zu verarbeiten, die euch nichts angehen.

Fristen melden sich, bevor sie ablaufen

Prevomed berechnet aus Anlass und Intervall die nächste Fälligkeit und zeigt sie an, solange noch Zeit zum Handeln ist. Das gilt über alle Standorte und Abteilungen hinweg in einer Ansicht.

Angebot und Ablehnung sind belegbar

Bei der Angebotsvorsorge besteht die Pflicht im Angebot, nicht in der Durchführung. Prevomed erfasst Angebot, Wahrnehmung und Ablehnung als eigene Vorgänge — der Nachweis entsteht also im Ablauf und muss nicht nachträglich rekonstruiert werden.

Auskunftsfähig bei einer Prüfung

Der Stand der Vorsorgepflichten lässt sich je Betrieb, Standort oder Abteilung ausgeben. Statt Ordner zu durchsuchen, zeigt ihr eine aktuelle Übersicht.

Auch ohne eigenen Betriebsarzt nutzbar

Prevomed lässt sich sowohl von betriebsärztlichen Praxen als auch direkt von Unternehmen einsetzen. Betreut euch ein externer Betriebsarzt oder ein überbetrieblicher Dienst, wird dieser in eurer Instanz mit einem eigenen Zugang eingebunden — die Zusammenarbeit läuft im selben System statt über E-Mail-Listen.

Häufige Fragen

Sieht die Personalabteilung medizinische Befunde?
Nein. Das Unternehmens-Portal zeigt ausschließlich den Status der Vorsorgepflichten — also ob eine Vorsorge ansteht, stattgefunden hat oder abgelehnt wurde. Befunde, Diagnosen und Untersuchungsergebnisse liegen ausschließlich im Arzt-Portal und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Diese Trennung ist technisch umgesetzt, nicht nur organisatorisch vereinbart.
Wer haftet für versäumte Vorsorgen — wir oder der Betriebsarzt?
Die Pflicht, arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen und zu dokumentieren, trifft nach ArbMedVV den Arbeitgeber. Der Betriebsarzt führt sie durch und dokumentiert fachlich, nimmt dem Unternehmen die Verantwortung aber nicht ab. Genau deshalb braucht die Personalabteilung ein verlässliches Statusbild — und nicht bloß das Vertrauen darauf, dass anderswo alles läuft. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Können wir Prevomed einsetzen, wenn wir keinen eigenen Betriebsarzt haben?
Ja. Prevomed wird sowohl an arbeitsmedizinische Praxen als auch direkt an Unternehmen verkauft. Werdet ihr von einem externen Betriebsarzt oder einem überbetrieblichen Dienst betreut, erhält dieser einen eigenen Zugang zu eurer Instanz. Wie das konkret aufgesetzt wird, klären wir im Erstgespräch — der passende Zuschnitt hängt davon ab, wie eure betriebsärztliche Betreuung organisiert ist.
Was passiert mit unserer bestehenden Excel-Liste?
Sie kann migriert werden, statt dass jemand tausende Zeilen neu erfasst. Aufwand und Kosten hängen von Umfang und Zustand der Daten ab und werden individuell ermittelt. Die Migration ist zugleich der richtige Zeitpunkt zu prüfen, welche Angaben überhaupt noch aufbewahrt werden dürfen — ein ungeprüfter Import verlagert ein Datenschutzproblem nur in ein neues System.
Wo liegen die Daten?
Auf einer eigenen, isolierten Server-Instanz in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Keine gemeinsame Datenbank mit anderen Kunden, Verschlüsselung mit AES-256, Entschlüsselung nur flüchtig im Arbeitsspeicher der aktiven Sitzung. Die Zertifizierung betrifft den Rechenzentrumsbetrieb.

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