DGUV Vorschrift 1 und 2 werden in der Praxis oft in einem Atemzug genannt, regeln aber unterschiedliche Dinge. Wer den Unterschied kennt, weiß auch, welche Betreuungsform für den eigenen Betrieb passt.
Sie gilt für praktisch jeden Betrieb und verpflichtet Arbeitgeber allgemein zur Organisation des Arbeitsschutzes: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste Hilfe, und – daraus abgeleitet nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen.
Sie konkretisiert, in welchem Umfang diese Bestellung stattfinden muss. Zwei Modelle stehen zur Wahl: die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigtem, gestaffelt nach Betreuungsgruppe (I bis III, je nach Gefährdungspotenzial der Branche), oder – vor allem für Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte – die bedarfsorientierte Betreuung nach dem sogenannten Unternehmermodell, oft in Kombination mit Handlungshilfen der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Wer mehrere Betriebe in unterschiedlichen Betreuungsgruppen und -modellen betreut, braucht eine Vorsorgekartei, die Einsatzzeiten, Fristen und Nachweise pro Betrieb sauber getrennt hält – genau das Szenario, in dem eine einzelne Excel-Tabelle pro Kunde nicht mehr skaliert.