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DGUV Vorschrift 1 und 2: Was Betriebe wirklich brauchen

DGUV Vorschrift 1 und 2 werden in der Praxis oft in einem Atemzug genannt, regeln aber unterschiedliche Dinge. Wer den Unterschied kennt, weiß auch, welche Betreuungsform für den eigenen Betrieb passt.

DGUV Vorschrift 1 – die Grundsätze der Prävention

Sie gilt für praktisch jeden Betrieb und verpflichtet Arbeitgeber allgemein zur Organisation des Arbeitsschutzes: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste Hilfe, und – daraus abgeleitet nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen.

DGUV Vorschrift 2 – die konkrete Betreuung

Sie konkretisiert, in welchem Umfang diese Bestellung stattfinden muss. Zwei Modelle stehen zur Wahl: die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigtem, gestaffelt nach Betreuungsgruppe (I bis III, je nach Gefährdungspotenzial der Branche), oder – vor allem für Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte – die bedarfsorientierte Betreuung nach dem sogenannten Unternehmermodell, oft in Kombination mit Handlungshilfen der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Warum das für die Software-Wahl relevant ist

Wer mehrere Betriebe in unterschiedlichen Betreuungsgruppen und -modellen betreut, braucht eine Vorsorgekartei, die Einsatzzeiten, Fristen und Nachweise pro Betrieb sauber getrennt hält – genau das Szenario, in dem eine einzelne Excel-Tabelle pro Kunde nicht mehr skaliert.